Stellungsnahmen zur Auflagen und Verbote, bezüglich der Haltung von Rottweiler, im Kanton Zürich.
Stellungsnahme des Schweizerischen Rottweilerhund-Club SRC
Auflagen und Verbote bezüglich der Haltung von Rottweilern
Stellungnahme des Schweizerischen Rottweilerhunde-Club (SRC)
Der Rottweiler ist eine auf allen fünf Kontinenten seit etlichen Jahrzehnten weit verbreitete Hunderasse.
Er wird auf sehr unterschiedliche Art und Weise gezüchtet und gehalten.
Wie bei allen Hunderassen und Mischlingshunden, die über ein Mindestmass an Grösse und Kraft verfügen, kann es im Ausnahmefall und unter ungünstigen Bedingungen zu Fehlentwicklungen kommen, die bis zu einer Gefährdung von Menschen reichen können, was es selbstverständlich dringendst zu vermeiden gilt.
Um dies zu erreichen ist ein Haltungsverbot nicht nötig; Auflagen zu Zucht und Haltung können aber auf wirkungsvolle Weise der Prävention dienen.
In der organisierten und kontrollierten Hundezucht, zu der sich auch der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) zählt, verpflichten sich Hundeliebhaber freiwillig zur Einhaltung strenger, schriftlich fixierter Regelungen zu Zucht, Haltung und Beschäftigung aller Tiere. Im
Fokus stehen dabei die phänotypische und genetische Gesundheit und die Sozialverträglichkeit.
Ein rassetypisches äusseres Erscheinungsbild genügt keineswegs für eine Zulassung zur Zucht. Vielmehr ist ein positives Ergebnis einer gründlichen Überprüfung
des Sozialverhaltens eines jeden individuellen Rüdens und einer jeden individuellen Hündin zwingende Voraussetzung dafür, dass sie sich fortpflanzen dürfen und entsprechende Ahnentafeln bekommen. Die zusätzlich angebotenen Begleithundprüfungen, in denen sozialrelevante Alltagssituationen eine grosse Rolle spielen, stehen auch den Besitzern anderer Hunde offen. Die geschilderte, verantwortungsvolle Zucht hat dazu geführt, dass hunderte von Rottweilern sich als Rettungshund, Servicehund, Therapiehund, Suchhund oder Polizeihund bewährt haben. Kommen Menschen mit einem von ihnen erworben Rottweiler nicht so gut zurecht, wie sie erwartet haben, so bieten ihnen die organisierten Rottweilervereine Unterstützung in Theorie und Praxis bei der Erziehung und beim Training an. Auch die sportliche Beschäftigungsangebote tragen nicht nur zu einem erfüllten Leben von Hunden bei, sondern stehen auch im Dienst der Sicherheit der Bevölkerung, weil sie die Lenkbarkeit von Vierbeinern fördern. Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass in der organisierten
Rottweilerzucht die richtigen Erbanlagen und eine umfassende, besonnene Sozialisierung von allerhöchster Bedeutung sind und zahlreiche Fachleute dafür arbeiten, beide Bereiche zu optimieren. Im Zusammenhang mit der Erreichung solcher Ziele fördern die nationalen und internationalen Organisationen, die sich dem Rottweiler verschrieben haben, immer wieder die Konzipierung und Durchführung wissenschaftlicher Projekte.
Ein pauschales Verbot des Rottweilers ist nicht das Mittel der Wahl, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Eine staatliche Verpflichtung zu einer angemessenen Zuchtwahl, zu geeigneten Haltungsbedingungen und zur Teilnahme an Schulungen und Prüfungen ist dazu geeignet, für sichere gesellschaftliche Verhältnisse zu sorgen und schränkt die Verhaltensfreiheit der Bürger weniger ein.
Der SRC wird die Verordnungsbestimmung mit geeigneten Massnahmen anfechten.
Schweizerischer
Rottweilerhunde-Club
SRC Sektion der SKG
Zentralpräsident
Walter Horn
Salomon Landolt Weg 30
CH 8193 Eglisau
Tel: +41 (0) 43 422 52 67
Natel: +41 (0) 79 824 47 55
E-Mail:
Eglisau, 20. Dezember 2024
Stellungsnahme des Schweizerischen Airetale Terrierclubs SATC
Pressemitteilung 30.12.2024
Gesetzesänderung Rottweilerverbot Kanton Zürich per 1.1.2025Der Schweizerische Airedale Terrier Club (SATC) ist besorgt über die kürzlich beschlossene Gesetzesän- derung im Kanton Zürich, welche die Neuanschaffung von Rottweiler Hunden per 1.1.2025 verbietet.
Dieses pauschale Verbot ist falsch, greift zu kurz und lenkt die Aufmerksamkeit von den eigentlichen Ursachen dieser tragischen Unfälle ab: der Verantwortung der Halterinnen und Halter. Der SATC unterstützt uneingeschränkt Massnahmen zur Förderung der Sicherheit von Mensch und Tier. Dennoch halten wir ein generelles Verbot einzelner Hunderassen für problematisch und nicht lösungsorientiert. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Verhalten von Hunden nicht allein von seiner Rasse abhängt, sondern massgeblich durch Erziehung, Haltung und Sozialisierung geprägt wird. Ein generelles Rasselisten-Verbot führt weder zu mehr Sicherheit noch löst es die zugrunde liegenden Probleme. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wurde in verschiedenen europäischen Ländern bestätigt und ist von Fachleuten wie auch Tierärzten anerkannt.
Statt Rasseverbote auszusprechen, appelliert der SATC an alle Verantwortlichen stattdessen auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Dazu zählen verpflichtende Schulungen für Hundehalterinnen und Hundehalter, strengere und konsequentere Kontrollen bei der Hundehaltung sowie Aufklärungskampagnen zur Förderung eines respektvollen und verantwortungsvollen Umgangs mit Hunden.
Der SATC unterstützt das Vorgehen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und stellt sich hinter ihre Pressemitteilung vom 19. Dezember 2024.
Siehe auch im Link: https://www.skg.ch/rasseverbot-fuer-rottweiler-im-kanton-zuerich/
Markus Gartenmann Präsident Schweizerischer Airedale Terrier Club
Stellungsnahme des Schweizerischen Riesenschnauzer-Club SRSC
Rasseverbot für Rottweiler im Kanton Zürich Stellungnahme des Schweiz. Riesenschnauzer-Club SRSC
Die Regierung des Kantons Zürich hat die Neuanschaffung von Rottweilern per 01.01.2025 verboten. Grund dafür ist der tragische Vorfall mit einem Rottweiler in Adlikon. Jeder Vorfall ist einer zu viel. Wir bedauern dies sehr. Wir halten jedoch fest, dass dies nichts mit der Rasse zutun hat.
Wir verstehen, dass die Politik nun unter Druck geraten ist und Lösungen gefordert wurden. Die Lösungen sollten jedoch nachhaltig und auch bei den Wurzeln gepackt werden.
Diverse Länder haben Ihre Erfahrungen mit Rasselisten. Verhaltensbiologen, Tierärzte und andere Fachleute sind sich einig: Sie bringen rein gar nichts.
Jede Hunderasse wurde für bestimmte Zwecke, wie Jagen, Hüten, Schützen und Tiere treiben, gezüchtet. Aufgrund Ihrer Zuchtgeschichte haben die Rassen unterschiedliche Eigenschaften. Dementsprechend müssen sie rassegerecht unter Aufsicht von Fachleuten beschäftigt werden. Kein Hund ist rein von seiner Rasse gefährlich. Durch eine falsche Erziehung oder Haltung kann dies jedoch aus den Fugen geraten.
Da sind wir am effektiven Übel. Das sind wir Menschen selber:
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- zu wenig Erfahrung mit der Rasse
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- keine rassengerechte Beschäftigung des Hundes
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- zu wenig Zeit für körperliche und geistige Beschäftigung
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- keine fachlich qualifizierte Unterstützung bei der Beschäftigung
Die Vorfälle, die in den Medien in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, zeigen klar auf, dass alle Vorfälle mit Hunden, aus dem Ausland, meistens aus dubiosen Quellen stammen.
Aus diesen Gründen ist der SRSC klar der Meinung, dass ein solches Verbot einzelner Rassen solche Vorfälle in Zukunft nicht verhindern kann, sondern nur eine entsprechende Ausbildung und Vorbereitung der Hundehalter.
Daher unterstützt der SRSC das Vorgehen der SKG und stellt sich voll und ganz hinter ihre Presssemitteilung vom 19. Dezember 2024.
Siehe auch im Link: https://www.skg.ch/rasseverbot-fuer-rottweiler-im-kanton-zuerich/Urs Lauber Zentralpräsident SRSC & TKGS-Mitglied
- PDF - Format
Stellungsnahme des Schweizerischen Boxer-Club SBC
Stellungnahme des Schweizerischen Boxer-Club (SBC) zum Rasseverbot für
Rottweiler im Kanton Zürich
Der Schweizerische Boxer-Club zeigt sich besorgt über das vom Kanton Zürich erlassene
Rasseverbot für Rottweiler, welches eine Neuanschaffung per 01.01.2025 untersagt!
Jeder Vorfall mit einem Hund - egal welcher Rasse - ist ein Vorfall zu viel. Wir fragen uns jedoch,
ob nach einem solch tragischen Unfall ein Rasseverbot die richtige Lösung ist.
Als Rassevereine nehmen wir unsere Verantwortung bereits bei der Auswahl der Zuchttiere wahr.
Ebenso stehen Züchter in der Abklärungspflicht, wem sie ihre mit viel Liebe aufgezogenen
Vierbeiner als Neubesitzer anvertrauen werden. Es sollte doch nicht sein, dass Hundehalter/
Hundehalterinnen, die mit ihrem Vierbeiner arbeiten, Hundesport bestreiten und so ihren
Wegbegleiter unter Kontrolle haben, mit einem Rasseverbot bestraft werden.
Anstelle eines Rasseverbotes wären Aufklärungskampagnen an Kindergärten und Schulen über
Umgang und Begegnung mit Hunden sinnvoller und in der heutigen Zeit ein Muss!
Auch strengere Auflagen für Hundeschulen, Hundehalter (Leumundszeugnis, Hundehalterlizenz,
etc.) sowie Verschärfungen beim kommerziellen Welpenhandel aus dem Ausland würden einen
Beitrag zur Eindämmung der Probleme beisteuern.
Der SBC unterstützt die Pressemitteilung der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG)
vom 19.12.2024 wie auch das Vorgehen des Schweizerischen Rottweilerhunde-Clubs (SRC),
eine traditionsreiche Gebrauchshunderasse in der Schweiz zu erhalten.
Siehe auch im Link: www.skg.ch/rasseverbot-fuerrottweiler-im-kanton-zuerich/
Hans Zürcher
Präsident Schweizerischer Boxer-Club
Stellungsnahme des Dobermann Verein Schweiz DVS
Stellungnahme zum Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich
Der Dobermann Verein Schweiz DVS hat das Verbot für Rottweiler ab dem 1. Januar 2025
im Kanton Zürich mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen. Wir halten fest, dass
erwiesenermassen keine Hunderasse von Grund auf gefährlich ist.
Unsere Gebrauchshunderassen sind, seit deren Entstehung, unter strengen
Zuchtkriterien für Therapie, Dienst, Rettung und Hundesport selektioniert und gezüchtet
worden. Die unglücklichen Vorfälle, welche wir zutiefst bedauern, sind grösstenteils auf
Tiere dubioser Herkunft und/oder auf Unkenntnisse des Halters zurückzuführen. Und
genau da beginnt die Problematik. Der unregulierte Import und Handel mit Hunden aus
undurchsichtigen Quellen muss strenger kontrolliert und Widerhandlungen
entsprechend streng geahndet werden.
Ein rassenspezifisches Verbot ist deshalb keinesfalls zielführend, was die Vergangenheit
bereits mehrfach bestätigt hat. Das Problem wird auf dem einfachsten Weg unter den
Teppich gekehrt und verlagert, anstatt fachgerecht und effektiv gelöst. Mit einem Verbot
wird durch die Politik falsche Sicherheit vorgetäuscht, mit dem Glauben, das Problem
gelöst zu haben. Völlig ungeeignete Halter, schaffen sich trotzdem Hunde an, von denen
sie keinerlei Rassekenntnisse haben (nicht nur Listenhunde). Davon sind viele, grössere
Hunderassen betroffen und es können jederzeit vergleichbare Vorkommnisse
geschehen. Daher ist ein solches Rasseverbot der falsche Weg.
Der Dobermann Verein Schweiz DVS ist der Meinung, dass ein nachhaltiges Hundegesetz
mit dem Fokus auf die Hundehalter zielführender ist. Mehr Aufklärung über die
artgerechte Haltung und Ausbildung vor, und Kontrollen bzw. Prüfungen, nach der
Anschaffung eines Hundes sind notwendig. Dafür braucht es die Zusammenarbeit
zwischen Behörden, Fachleuten und Vertretern der Rasseclubs in der Schweiz.
Der Dobermann Verein Schweiz DVS befürwortet und unterstützt das Vorgehen des SRC
und der SKG, wie auch die Zusammenarbeit für ein nachhaltiges Hundegesetz ohne
Rassendiskriminierung.
Dobermann Verein Schweiz DVS
Im Namen des Zentralvorstandes
Judith Steffen, Vizepräsidentin
Die diesjährige 5 Rassen-SM ist bereits wieder Geschichte. Während zweier Tage wurde toller Hundesport geboten und würdige 5R- und Rassesieger erkoren.
Im Namen des Dobermannverein Schweiz und des OKs geht ein grosser Dank an alle unterstützenden HelferInnen, den Partnervereinen sowie insbesondere auch allen Sponsoren für die grossartige Unterstützung. Ohne dies alle, wäre ein solcher Anlass gar nicht realisierbar.
Zum Abschluss nochmals herzliche Gratulation an allen erfolgreichen Hundeteams und wir sehen uns wieder 2025.
Das OK 5R 2024